Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01.06.2024

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischenMADO Entrümpelung, Mustergasse 123, 12345 Musterstadt (nachfolgend "Auftragnehmer") und seinen Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über die Erstellung und Entwicklung von Websites, Webapplikationen und damit verbundenen Dienstleistungen.

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

2.1 Gegenstand des Vertrages ist die Entwicklung und Erstellung von Websites, Webapplikationen oder sonstigen digitalen Produkten gemäß den im Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgelegten Spezifikationen.

2.2 Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.

2.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

3.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen zu unterstützen und insbesondere alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen und Materialien (Texte, Bilder, Grafiken, Logos, etc.) in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren Format zur Verfügung stellen.

3.2 Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung aller übergebenen Materialien berechtigt ist und diese frei von Rechten Dritter sind.

3.3 Der Auftraggeber wird auf Anforderung des Auftragnehmers Zwischenergebnisse überprüfen und zum Fortgang der Arbeiten freigeben.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

4.1 Die Vergütung für die zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich in Euro und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2 Sofern nicht anders vereinbart, gilt folgende Zahlungsweise: 40% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 30% nach Präsentation des ersten Entwurfs bzw. Prototyps, 30% nach Fertigstellung und Abnahme.

4.3 Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

4.4 Bei Aufträgen mit einem Volumen von mehr als 5.000 Euro oder einer voraussichtlichen Projektdauer von mehr als zwei Monaten ist der Auftragnehmer berechtigt, monatliche Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt zu verlangen.

5. Liefer- und Leistungszeit

5.1 Liefer- und Leistungstermine bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

5.2 Die Einhaltung vereinbarter Fristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäß Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus. Verzögerung der Bereitstellung von erforderlichen Materialien oder Freigaben durch den Auftraggeber, so verlängern sich die Leistungsfristen entsprechend.

5.3 Für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer und vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Hindernisse übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

6. Abnahme

6.1 Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber die Fertigstellung der vereinbarten Leistung mit. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsgemäß erbrachten Leistungen abzunehmen.

6.2 Die Abnahme erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Fertigstellung. Nimmt der Auftraggeber die Leistung innerhalb dieser Frist nicht ab, so gilt die Leistung als abgenommen.

6.3 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Diese werden im Rahmen der Gewährleistung beseitigt.

7. Nutzungsrechte

7.1 Der Auftraggeber versichert, zur Übergabe und Entsorgung der zu räumenden Gegenstände berechtigt zu sein. Eigentums- und Besitzverhältnisse an Gegenständen bleiben unberührt; nicht verwertbare Gegenstände werden durch den Auftragnehmer ordnungsgemäß entsorgt.

7.2 Verwertbare Gegenstände können – sofern vertraglich vereinbart – dem Auftragnehmer zum Zwecke der Verwertung überlassen werden; eine Anrechnung auf die Vergütung erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

7.3 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Wertgegenstände zu prüfen oder zu bewerten; hierüber hat der Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten zu informieren und entsprechende Gegenstände vorher zu separieren.

8. Gewährleistung

8.1 Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erstellten Werke frei von Sach- und Rechtsmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.

8.2 Der Auftraggeber hat auftretende Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen und detailliert zu beschreiben.

8.3 Bei berechtigten Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist. Erst nach zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

8.4 Für Mängel, die durch unsachgemäße Nutzung oder Veränderung der Werke durch den Auftraggeber oder Dritte entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Gewährleistung.

9. Haftung

9.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

9.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung des Auftragnehmers der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäft vorhersehbar und typisch ist.

9.3 Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers besteht nicht.

9.4 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Auftragnehmers.

10. Vertraulichkeit

10.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder erkennbar vertraulicher Natur sind, vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke des Vertrages zu verwenden.

10.2 Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

11. Kündigung

11.1 Verträge können von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.

11.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

11.3 Im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber hat dieser die bereits erbrachten Leistungen zu vergütten. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, bis dahin nicht vollständig erbrachte Leistungen zu erbringen.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische team des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

12.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

12.4 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.